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BVerwG, 01.07.1998 - 11 B 33.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rechtfertigung der Minderausweisung von Land und entsprechender Geldausgleich
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.1998 - C 8 S 4/97
- BVerwG, 01.07.1998 - 11 B 33.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1998 - 11 B 33.98
Die Beschwerde macht in erster Linie geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Aussagen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 155.58 - (BVerwGE 8, 95) über die Voraussetzungen eines Geldausgleichs für Land gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG ab.Sie weist darauf hin, daß nach dem Urteil vom 13. Januar 1959 (a.a.O.) eine Minderausweisung von Land und ein entsprechender Geldausgleich nur dann gerechtfertigt sind, "wenn die bei der Gestaltung des Bereinigungsgebietes zu wahrenden Interessen der Mehrheit der Beteiligten an einer zweckvollen Flurbereinigung eine andere Lösung nicht zulassen oder erheblich erschweren" (BVerwGE 8, 95 [BVerwG 13.01.1959 - I C 155/58]).